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07:39 Montag, 04. August 2008
Im ersten Teil unseres Expertengesprächs haben wir einen kleinen Exkurs unternommen, weshalb die Stimmung zwischen freenet und MSP so gereizt ist, dass MSP per Gerichtsbeschluss die Abwahl des freenet-Aufsichtsrats auf die Tagesordnung der Hauptversammlung setzen ließ. Im zweiten Teil erfahren wir nun, welche alte Verpflichtung freenet-Aufsichtsratschef Helmut Thoma zu erfüllen hat.
BC: Welche Verpflichtung soll Thoma denn gegenüber France Télécom haben? Ich dachte, dass diese alte Geschichte schon beigelegt sei. E: Helmut Thoma ist schon seit 1998 im Aufsichtsrat. Zuerst als einfaches Mitglied der mobilcom AG. Ende 2002 änderte sich seine Rolle, als es darum ging, eine Einigung mit France Telecom zu erzielen. Thoma wurde zum Treuhänder für Gerhard Schmids mobilcom-Aktien bestimmt, nachdem lange Zeit keine Einigkeit über die Person des Treuhänders erzielt werden konnte. Mit Thoma war Schmid schließlich einverstanden, da er von Spoerrs und Kriegers dubiosen Geschäften mit der Schweiz wusste und auch davon, dass Thomas Sohn in diese Geschäfte verwickelt war. Nicht zuletzt hatte Schmid überhaupt dafür gesorgt, dass der geschäftlich weniger so erfolgreiche Thoma junior einige Jahre im mobilcom- bzw. freenet-Konzern mit Frühstücksdirektorposten und Beraterverträgen versorgt wurde. So durfte Helmut Thoma von Gerhard Schmid auch den Posten des Aufsichtsratsvorsitzenden der damaligen freenet.de AG übernehmen. Thoma war jedoch schon eine Verpflichtung gegenüber France Télécom eingegangen und dachte nicht daran, nach Schmids Regeln zu spielen. BC: Aus welchem Grund hatte Thoma denn die Seiten gewechselt? E: Schmid hatte sich durch ein Aktienoptionsgeschäft mit einer Gesellschaft seiner Ehefrau angreifbar gemacht und damit auch einige Mitglieder des Aufsichtsrats brüskiert. Aufgrund dessen hatte der Aufsichtsrat Schmid auch rausgeschmissen. Es war nicht mehr unbedingt vorteilhaft, sich mit Schmid sehen zu lassen, geschweige denn, auf seiner Seite zu stehen. Zudem hatten sowohl Vorstand als auch Aufsichtsrat von mobilcom eklatante Rechtsverstöße begangen, als France Télécom sich an mobilcom beteiligt hatte. Das hatte France Télécom den mobilcom-Aufsichtsräten zwischenzeitlich schon klar gemacht. Für Thoma war es danach eine rein opportunistische Erwägung, lieber auf die Seite des mächtigen Staatskonzerns France Télécom zu wechseln und sich gegen Schmid zu stellen. Mit dieser Entscheidung stand er übrigens nicht alleine. Auch dem damaligen mobilcom-Aufsichtsrat Dieter Vogel und Schmids Nachfolger Thorsten Grenz war klar geworden, dass sie selbst in einem großen Haftungsproblem stecken und sich opportunistisch auf die Seite von France Télécom geschlagen. In den Einigungsvertrag wurden sogar personelle Details im Falle des Ablebens von Dieter Vogel und Helmut Thoma aufgenommen. Diese Beiden haben auch heute noch dafür zu sorgen, dass keine Ansprüche mehr gegen France Télécom geltend gemacht werden. Ansonsten haben sie selbst ein Problem. Durch ihren Seitenwechsel verrieten sie aber nicht nur Gerhard Schmid, sondern auch die Interessen jedes mobilcom-Aktionärs. Und das tun sie auch heute noch. BC: Das erklärt dann wohl auch, weshalb Thoma neuer Aufsichtsratsvorsitzender bei freenet wurde, nachdem Vogel sich zurückgezogen hatte. E: Ja, für Vogel war nach der Fusion von mobilcom und freenet alles erledigt. Scheinbar genügte es danach, wenn nur noch einer der Beiden im Aufsichtsrat vertreten ist. BC: Woran wurde denn Thomas Seitenwechsel für Schmid ersichtlich? E: Schmid hatte Ende 2002 versucht, über seinen verbliebenen Einfluss im mobilcom-Aufsichtsrat, freenet-Vorstand Eckhard Spoerr als weiteren Vorstand bei mobilcom neben Grenz zu installieren, damit dieser dort Schmids Interessen wahrnehmen könne. BC: Aus welchem Grund sollte Spoerr Schmids Interessen damals vertreten? E: Schmid hatte in seiner Funktion als Aufsichtsratsvorsitzender der mobilcom-Tochter freenet.de AG wenige Monate zuvor durch einen internen Bericht erfahren, dass Spoerr höchst dubiose Geschäfte mit einer Schweizer Gesellschaft getätigt hatte, die einem seiner besten Freunde gehörte. BC: Sie meinen die Vorgänge, die auch Gegenstand dieser Strafanzeige aus dem vergangenen Jahr sind? E: Ja, genau diese. Schmid war zu einer Zeit darüber informiert worden, als er mitten in Verhandlungen mit France Télécom steckte, die für ihn vielleicht noch zu einem guten Ende hätten führen können. Nach Tilgung seiner Schulden wäre er dann noch mit ein paar hundert Millionen Euro positiv aus diesem Debakel herausgekommen. Zu dieser Zeit konnte er es sich einfach nicht erlauben, dass bei der mobilcom-Tochter freenet ein Betrugsskandal öffentlich wird. Also blieb ihm nichts anderes übrig, als Spoerr zu decken. Somit war Spoerr später für ihn der ideale Kandidat, um bei mobilcom seine Interessen vertreten zu lassen. Um Schmids Versuch der Einflussnahme abzuwehren, spielte Grenz den Bericht mit den Vorwürfen gegen Spoerr unmittelbar vor der entscheidenden Aufsichtsratssitzung dem Handelsblatt zu. Am Tag der Sitzung erschien im Handelsblatt ein entsprechender Artikel, der sich mit Spoerrs möglichen Betrügereien beschäftigte und in dem Grenz mit seinem Rücktritt drohte, falls Spoerr zum mobilcom-Vorstand bestellt werden sollte. Im Aufsichtsrat fand sich somit keine Mehrheit für Spoerr. Damit wurde auch dieser Versuch Schmids abgewehrt. Selbstverständlich stimmte Dieter Vogel, der Architekt der Einigung mit France Télécom, gegen Spoerr. Das tat aber auch Helmut Thoma, der heutige freenet-Aufsichtsratsvorsitzende, der Spoerr seit längerer Zeit in jeder Hinsicht deckt. Wie lange Thoma sich das noch erlauben kann, ist nun fraglich. BC: Wie reagierte Schmid denn, als er merkte, dass Thoma sich ihm nicht beugt? E: Als Schmid merkte, dass Thoma die Interessen der France Télécom vertritt, versuchte er umgehend, ihn als Treuhänder zu entlassen. Schmid meldete privat Insolvenz an und versuchte auf diesem Weg, die Aktien in die Verfügungsmacht seines Insolvenzverwalters zu bekommen. Er hatte aber auch dadurch rechtlich keine Chance gegen den Treuhandvertrag und musste danach tatenlos mit ansehen, wie Helmut Thoma in trauter Allianz mit den Banken Schmids enteignetes Vermögen vernichtete. BC: Vernichtete? Wie machte er das? E: Die Aktien waren wegen Schmids Krediten an die Banken verpfändet. Nachdem mobilcom gerettet und ab Sommer 2003 sogar wieder vollständig entschuldet war, gingen auch die Börsenkurse wieder herauf. Schmids Aktien wurden jedoch während der Phase des Ansteigens schon sehr früh verkauft, obwohl diese noch monatelang weiter anstiegen und sich im Wert vervielfachten. Durch den Verkauf zu niedrigen Kursen brachte Schmids gesamtes Vermögen aber nur einen Erlös ein, der gerade mal zur Tilgung der Bankschulden reichte. BC: Das ist hart. Er blieb also weiter insolvent? E: Genau. Und nicht nur das. Die ganzen Handwerker, die Forderungen gegen Schmid aus einem Immobilienprojekt in Kiel hatten, gingen immer noch leer aus. So war dafür gesorgt worden, dass Schmid in seiner Wahlheimat Schleswig-Holstein nicht nur zum Gespött, sondern von vielen auch noch gehasst wurde. Hätte man Schmids Aktien wenige Wochen später verkauft, hätten alle Gläubiger Schmids befriedigt werden können und Schmid hätte darüber hinaus noch ein dreistelliges Millionenvermögen sein Eigen nennen können. BC: Sie meinen, dass man Schmid absichtlich fertig gemacht hat. E: Ja, das meine ich. Das war nämlich für alle Beteiligten an dieser Affäre von enormer Wichtigkeit. Ein vermögender Gerhard Schmid hätte Prozesse gegen France Télécom anstrengen oder wieder zum Großaktionär bei mobilcom aufsteigen können. Entsprechend groß wäre die Unruhe gewesen und entsprechend unsicher die Situation für France Télécom. BC: Dann hatte France Télécom danach also gewonnen? E: Ja, aber der Frieden währte nicht lange. Zum einen hatte Schmid seiner Ehefrau bei der Hochzeit im Jahr 2000 erhebliches Vermögen übertragen, so dass die Eheleute heute nicht am Hungertuch nagen müssen, zum anderen fand er eine Prozessfinanzierungsgesellschaft in der Schweiz, die seine Klagen gegen France Télécom finanzierte. BC: In der Schweiz? Hat das etwas mit Spoerrs Geschichten zu tun? E: Niemand weiß, wie weit die Allianz zwischen Schmid und Spoerr reicht. Klar ist, dass Schmid vieles über Spoerr weiß und zu einer Zeit, in dem ihm keine andere Wahl blieb, auch seine schützende Hand über ihn gehalten hat. Somit war Spoerr für Schmid Ende 2002 der richtige Kandidat für den mobilcom-Vorstand, um seine Interessen vertreten zu lassen. Woher aber das Geld aus der Schweiz stammt oder wie die Gesellschaft heißt, die Schmids Prozess finanziert, ist nicht bekannt. Fakt ist, das Schmid und Spoerr sich auch heute noch nahe stehen. freenet zog im vergangenen Jahr in die inzwischen von Schmids Frau fertig gestellte Immobilie in Kiel als größter Mieter ein. Daneben vertreibt freenet über das eigene Filialnetz für das neue Unternehmen Schmids bzw. seiner Ehefrau namens „Bonus-Strom“ Verträge. Insofern partizipiert Familie Schmid heute auch noch von der Verbundenheit zu Spoerr und dessen Einfluss auf die Geschäfte von freenet. BC: Demnach müsste Spoerr aber heute zwischen Thoma und Schmid stehen, richtig? E: So ungefähr ist das. Mit der Besonderheit, dass Eckhard Spoerr immer nur auf der Seite von Eckhard Spoerr steht. Aber es ist richtig, dass Spoerr auf der einen Seite sich mit Thoma verbündet hat und auf der anderen Seite mit Schmid. Das dürfte jemandem, der so aalglatt wie Spoerr ist, jedoch nicht schwer fallen. BC: Aber Schmid möchte doch mit seiner Klage France Télécom ebenfalls dazu bringen, Schadensersatz an mobilcom bzw. die heutige freenet zu zahlen, oder? E: Das ist nicht ganz korrekt. Schmid bzw. seine Frau verfolgen eine andere Strategie. Ihn persönlich interessiert ja nicht mehr, ob die Firma mobilcom bzw. heute freenet noch Geld zu bekommen hat. Schmid will in seinem Prozess darlegen, dass France Télécom mobilcom beherrscht hat und das Beherrschungsverhältnis dazu genutzt hat, mobilcom zu nachteiligen Geschäften zu veranlassen, aus denen den übrigen Aktionären, von denen er selbst damals der größte war, ausgleichspflichtige Nachteile entstanden sind. Den Schaden beziffert Schmid in Milliardenhöhe, so dass ihm selbst als ehemaligem 40 %-Aktionär auch ein Milliardenbetrag zustünde. In der ersten Instanz ist Schmid jedoch gerichtlich gescheitert. Der weitere Verlauf bleibt abzuwarten. Für Spoerr ist es aber machbar, auf der einen Seite Ansprüche der Aktionäre abzuwehren und Thoma zu schützen und auf der anderen Seite Schmid bei seinem Vorhaben gegen France Télécom zu unterstützen. BC: Wieso genau handelt es sich dabei um eine andere Strategie? Was wäre eine weitere? E: Die weitere und korrekte Strategie wird von einem Kleinaktionär verfolgt. Er klagt gegen mobilcom bzw. heute freenet auf die Feststellung, dass die Kapitalerhöhung, mit der France Télécom sich damals an mobilcom beteiligt hat, mit Rechtsfehlern behaftet ist. Demnach hätte France Télécom die daraus resultierende Einlageverpflichtung überhaupt nicht erbracht und daraus würden mobilcom bzw. der heutigen freenet noch Milliardenansprüche gegen France Télécom zustehen. BC: Hat das noch weitere Auswirkungen? E: Ja, ausgehend davon, dass die Einlageverpflichtung für diese Aktien noch nicht erbracht wurde, besitzen diese kein Stimmrecht. In einem Rechtsgutachten von Professor Lutter, einem der renommiertesten Experten im Aktien- und Fusionsrecht, wurde unter dieser Annahme untersucht, welche Auswirkungen dies auf die heutigen Aktien hätte. Lutter stellte in seinem Gutachten fest, dass ein gutgläubiger Erwerber die Aktien so erwirbt, als wären sie mit allen Rechten ausgestattet, also auch mit Stimmrecht. Lediglich die Einlageverpflichtung müsste nach wie vor durch den ursprünglichen Inferenten, also France Télécom, erbracht werden. Bei einem bösgläubigen Erwerber sieht das jedoch anders aus. Dann würde nämlich zum einen für den Erwerber kein Stimmrecht aus diesen Aktien resultieren, zum anderen würde aber auch die Einlageverpflichtung auf ihn übergehen. BC: Auf wen und wie sind diese Aktien von France Télécom übergegangen? E: Im Mai 2005 hat France Télécom 27,3 % von ihren 28,5 % mobilcom-Aktien an den Finanzinvestor Texas Pacific Group (TPG) verkauft. Einen Monat zuvor hatten die mobilcom-Aktionäre unter Führung einer Gesellschaft von Gerhard Schmids Ehefrau und dem heutigen freenet-Aufsichtsrat Thorsten Kraemer bei der Hauptversammlung beschlossen, einen besonderen Vertreter zu bestellen und Ansprüche gegen France Télécom zu prüfen. Da sich dieser Antrag gegen France Télécom richtete, durften sie selbst nicht mitstimmen. Drei Monate später fand bezüglich der Fusion von mobilcom und freenet noch eine außerordentliche Hauptversammlung statt. Auf dieser wurden dann auf Antrag von TPG die zuvor gegen France Télécom gerichteten Beschlüsse mit den Stimmen von TPG widerrufen. Vorstand und Aufsichtsrat von mobilcom hatten den Aktionären in der Einladung zur Hauptversammlung sogar empfohlen, den Antrag von TPG zu unterstützen, damit angeblich endlich Rechtsunsicherheiten beseitigt werden könnten. Begründet wurde dies mit dem Schreckensszenario, dass France Télécom ansonsten das mobilcom Settlement Agreement (MCSA), der Vertrag zur Einigung zwischen mobilcom und France Télécom, aufkündigen könnte und mobilcom sofort wieder vor einer drohenden Insolvenz stünde. TPG bekam durch den Aktienkauf zudem drei Sitze im Aufsichtsrat von mobilcom. Es gab Gerüchte, dass France Télécom TPG einen guten Preis für die Aktien gemacht habe, dass davon aber auch das Abstimmverhalten von TPG bezüglich möglicher Klagen gegen die Franzosen abhängig gemacht wurde. Im Jahr 2007 wurden die Aktien weiterverkauft an die von Lars Windhorst geführte Beteiligungsgesellschaft Vatas. Die TPG-Vertreter im Aufsichtsrat legten ihre Mandate nieder. Stattdessen wurden vom freenet-Vorstand und dem Aufsichtsrat neue Mitglieder vorgeschlagen. Aber auch diese sind nicht unbelastet, was die Auseinandersetzungen mit France Télécom angeht. … wird fortgesetzt … Teil 1 des Gespräches Kommentare: (Neuer Kommentar | Alle öffnen) |
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