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18:11 Montag, 28. Juli 2008
Die Ausstrahlung des Sendeformats "Die gesunde halbe Stunde", in dem in jüngster Zeit u.a. die verschreibungspflichtigen Pfizer-Medikamente Sortis und Champix angepriesen wurden, verstößt möglicherweise gegen verschiedene österreichische Gesetze. Die Einspeisung in das deutsche Kabelnetz könnte darüberhinaus als krasser Verstoß gegen das deutsche Heilmittelwerbegesetz gewertet werden.
Bankhofer argumentiert, die Sendung des ORF-Tochtersenders sei von den Herstellern der Präparate gesponsort und diese würden im Abspann der Sendung genannt. Es handle sich also quasi um eine nicht explizit gekennzeichnete Dauerwerbesendung. Daher könne man zumindest in diesen beiden im Video gezeigten Fällen nicht von Schleichwerbung reden. Eine interessante medienrechtliche Bewertung des Sachverhalts findet sich hier. Es erscheint höchst zweifelhaft, ob eine solche Sendeform in Österreich zulässig wäre, selbst wenn es darin um Gummibärchen ginge und nicht um Arzneimittel mit schwerwiegenden Nebenwirkungen. Folgt man Bankhofer in seiner Argumentation, dann darf der Sender darüberhinaus nicht in das deutsche Kabelnetz eingespeist werden, wie dies nach Angaben auf der TW1-Homepage geschieht. In Deutschland, wie im übrigen auch in Österreich, darf Werbung für verschreibungspflichtige Medikamente nämlich nach § 10 HWG nur Fachkreisen zugänglich sein. Kommentare: (Neuer Kommentar | Alle öffnen)
Re: Bankhofer-Sendung auf TW1 vermutlich im mehrfacher Hinsicht illegal (Dr. Spock)
MannOmann!! Ist das zu glauben? Schleichwerbung soll illegal sein? Schau Dir mal die Kalkulation von Fernsehfilmen an. Es gibt heute keinen mehr, in dem Product Placement offiziell nicht in der Kalkulation vorkommt. Da braucht man nicht erst auf den nächsten James Bond warten, um die volle Breitseite abzubekommen. Jeder Filem und jede Sendung strotzt nur so von bezahltem Product Placement.
In jeder Betriebsprüfung jeder Produktionsgesellschaft fallen die Prüfer stapelweise über offiziell unter "Product Placement" verbuchte Belege. Ich habe noch nie erlebt, dass das beanstandet wurde. Glaubst Du im Ernst in Tirol werden deshalb so viele Fileme gedreht, weil's da so schön ist? HoHoHo! Die Turismusförderung von Tirlo zahlt einfach besser für die "Werbung" als andere Regionen. Und hier streitet man sich jetzt auf einer durch und durch illegalen Plattform über semantische Feinheiten der Zulässigkeit von Werbung in Informationssendungen. Das ist doch absurd. Mein Gott - der Typ hat dreimal gestammelt, dass Melisse für irgendwas gut ist. 10 Minuten später läuft die 17. Wiederholung der Schwarzwaldklinik, in der kaum ein Gegenstand als Requisite verwendet wird, für den nicht irgendwer ein paar Euro überwiesen hat. Ich finde Deinen Beitrag maximal naiv!
Re: Bankhofer-Sendung auf TW1 vermutlich im mehrfacher Hinsicht illegal (hockeystick)
Eine fruchtbarere Diskussion entwickelt sich hier:
http://gesundheit.blogger.de/stories/1187098/#comments
Übrigens... (hockeystick)
...wären die Bankhofer-Stunts für Pfizer-Medikamente selbst in den USA verboten, wo Laienwerbung für verschreibungspflichtige Arzneimittel grundsätzlich zulässig ist. Denn in den USA wären in diesem Fall ein Hinweis auf mögliche Nebenwirkungen der Präparate vorgeschrieben.
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