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18:11 Montag, 28. Juli 2008
Die Ausstrahlung des Sendeformats "Die gesunde halbe Stunde", in dem in jüngster Zeit u.a. die verschreibungspflichtigen Pfizer-Medikamente Sortis und Champix angepriesen wurden, verstößt möglicherweise gegen verschiedene österreichische Gesetze. Die Einspeisung in das deutsche Kabelnetz könnte darüberhinaus als krasser Verstoß gegen das deutsche Heilmittelwerbegesetz gewertet werden.
Bankhofer argumentiert, die Sendung des ORF-Tochtersenders sei von den Herstellern der Präparate gesponsort und diese würden im Abspann der Sendung genannt. Es handle sich also quasi um eine nicht explizit gekennzeichnete Dauerwerbesendung. Daher könne man zumindest in diesen beiden im Video gezeigten Fällen nicht von Schleichwerbung reden. Eine interessante medienrechtliche Bewertung des Sachverhalts findet sich hier. Es erscheint höchst zweifelhaft, ob eine solche Sendeform in Österreich zulässig wäre, selbst wenn es darin um Gummibärchen ginge und nicht um Arzneimittel mit schwerwiegenden Nebenwirkungen. Folgt man Bankhofer in seiner Argumentation, dann darf der Sender darüberhinaus nicht in das deutsche Kabelnetz eingespeist werden, wie dies nach Angaben auf der TW1-Homepage geschieht. In Deutschland, wie im übrigen auch in Österreich, darf Werbung für verschreibungspflichtige Medikamente nämlich nach § 10 HWG nur Fachkreisen zugänglich sein. Kommentare: (Neuer Kommentar | Alle öffnen) |
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