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18:09 Dienstag, 06. November 2007
Der Name Günter Freiherr von Gravrenreuth, geb. Dörr, ist wohl im Internet für viele Mitmenschen, Betonung auf Menschen, ein Hassobjekt geworden. Und nachdem Anfang September schon die Korken, zum Beispiel im Heise-Forum, geknallt haben, dürfte es auch heute die eine oder andere virtuelle Party im Web geben. Die Urteilsbegründung im Fall taz vs. Gravenreuth ist heute veröffentlicht worden. Sie enthält viele Zitate, die der eine oder andere Internet-Jünger da draußen sicherlich blind unterschreiben würde.
In der Urteilsbegründung heißt es unter anderem, dass der Angeklage als Rechtsanwalt vorbestraft sei, dass für seine Kanzlei ein Durchsuchungsbeschluß ergangen ist, dass der Angeklagte einen versuchten Betrug gegenüber der taz begangen hat und dass der Angeklagte sich uneinsichtig gezeigt habe. Das Gericht kam zu dem Schluß, dass eine Freiheitsstrafe von 6 Monaten nicht mehr auf Bewährung ausgelegt werden konnte. Die Allgemeinheit müsse vor dem Angeklagten geschützt werden, so das Gericht. Ich meine: Diese Haftstrafe ist weder hart noch gerecht. Sie hätte aufgrund der Vergangenheit des Angeklagten noch viel härter ausfallen müssen - der Gerechtigkeit wurde hier nicht genüge getan. Man kann nur hoffen, dass das Berufungsgericht dies ähnlich sieht. Rechtsanwalt Günter Freiherr von Gravenreuth, geb. Dörr, wird sich eventuell in Zukunft nur noch Günter Freiherr von Gravenreuth, geb. Dörr, nennen dürfen. Hoffen wir das beste, obwohl - eine Krähe hackt der anderen ja kein Auge aus. Kommentare: (Neuer Kommentar | Alle öffnen)
Re: taz vs. Gravenreuth - Ausschuß aus der Kammer (noergler)
Es sind Anwälte schon wegen weniger aus der Anwaltskammer geflogen. Wenn das Urteil letztinstanzlich bestätigt wird, können sie nicht anders.
Re: Re: taz vs. Gravenreuth - Ausschuß aus der Kammer (Chris the Best)
Zumal es nicht die erste Verurteilung wäre. Schauen wir mal, ob es rechtskräftig wird.
Kein Grund zum Jubel (Friedhofsgärtner)
Ich möchte die (berechtigte) Schadenfreude nur ungern mildern, aber ich befürchte, dass schon eine ganze Schaar anderer darauf wartet, den Platz und die vormaligen "Kunden" von Herrn Dürr zu übernehmen. Für die Herren Anwälte stellt sich der Fall wohl eher so dar, dass hier ein (adlig verheiratetes) Bauernopfer nun endlich an den Pranger gestellt wird - und zwar nur aus einem Grund: Weil er einen dummen Fehler gemacht hat, den keiner seiner Nachfolger je wieder begehen wird. Die taz hatte ja schon bezahlt - und das fast ohne Murren. Für Abmahnopfer ist das kein wirklicher Trost.
Wie gesagt, die Party in allen Ehren, aber ein echter Fortschritt gegen das Übel ist das nicht.
ach komm (lanu)
ist doch wie beim fußball. verlieren die bayern, jubeln auch viele. meister werden sie trotzdem fast immer. :-)
Re: Kein Grund zum Jubel (Peter_H)
Na Kunden hat der Herr Dörr schon lange nicht mehr. Das ist ein böser alter Mann mit zuviel Zeit und nicht mehr viel Geld. Denn mit solchen komischen Aktionen bekommt er mal 600 Euro hier, mal 300 da, aber ein Geschäft ist sowas nicht. Dem geht es mehr ums Leute schikanieren.
Grund zum Jubeln besteht allerdings trotzdem nicht, da er viele Freunde in den höheren Instanzen hat und deshalb oft Urteile in der Berufung um 180° gedreht wurden. |
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