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Freenet freenet - inside Teil 7
INSIDER Freenet von lanu

09:35 Dienstag, 17. Juli 2007

So, die Aufsichtsratsromanze haben wir bereits erörtert. In Teil 6 haben wir auch schon darüber gesprochen, welche unrühmliche Rolle die Aufsichtsräte bei diesen ganzen Vorgängen gespielt haben. Heute klären wir, wie die alle möglicherweise voneinander abhängig sind und deshalb so entscheiden, wie sie entscheiden. Der wichtigste Punkt scheint mir allerdings zu sein, zu klären, welches Risiko ein Aufsichtsrat eingeht, der angesichts der vorliegenden Informationen die Augen schließt und gar nichts tut.

bc: Man stellt sich doch bei all diesen Vorgängen die Frage: wie konnte so etwas geschehen? Wieso haben die Aufsichtsräte nichts unternommen?

Wenn man das Dossier einmal vollständig liest, gewinnt man den Eindruck, dass dort neben dem allgemeinen Interesse, das Unternehmen nach vorne zu bringen, auch noch jede Menge Sonderinteressen berücksichtigt werden mussten.

bc: Können Sie ein Beispiel nennen?

Nehmen wir das Jahr 2002. mobilcom-Gründer Gerhard Schmid war mit seinem Großaktionär France Télécom vollkommen zerstritten. Der Aktienkurs war niedrig und Schmid verhandelte mit den Franzosen über eine Übernahme seiner mobilcom-Anteile. Und die Franzosen sollten mehr zahlen, als den damaligen Börsenkurs. Zugleich saßen Schmid die Banken im Nacken. Die sächsische Landesbank hatte ein privates Darlehen Schmids über 200 Millionen DM zur sofortigen Rückzahlung fällig gestellt. In dieser Situation erhielt Schmid den Bericht des damaligen Rechnungswesenleiters von freenet, der die bereits bekannten Vorwürfe gegen die freenet-Vorstände erhob. Schmid war zu diesem Zeitpunkt Aufsichtsratsvorsitzender der freenet AG und mobilcom gehörten 77 Prozent. War Schmid frei von Sonderinteressen?

bc: Sie meinen, es hätte Schmids Verhandlungen mit den Franzosen beeinträchtigen können?

Hätte die Sonderprüfung ergeben, dass juristische Schritte gegen den freenet-Vorstand einzuleiten seien, wie hätte zu einem solchen Zeitpunkt wohl die Schlagzeile in der Presse ausgesehen? Und wie hätte sich das auf den Börsenkurs sowohl von freenet als auch von mobilcom ausgewirkt? Und was hätten die Franzosen dazu gesagt, dass Schmid die Beteiligung an freenet scheinbar nicht im Griff hatte?

bc: Was ist das Verhältnis zwischen Schmid und Spoerr einzuschätzen?

Sie müssen bedenken, dass Schmid kurze Zeit später bei mobilcom als Vorstand abberufen wurde und zu befürchten hatte, dass zum einen Schadensersatzansprüche gegen ihn geltend gemacht würden und eine Strafanzeige durch mobilcom gegen ihn erstattet werden könnte. Im mobilcom-Aufsichtsrat hatte er noch Verbündete sitzen und so war es dann nicht verwunderlich, dass er Ende 2002 seinen Einfluss geltend machte und versuchte, Eckhard Spoerr zum neuen Vorstand bei mobilcom berufen zu lassen.

bc: Sie meinen, dass Spoerr ihm in einer gewissen Weise verpflichtet war?

Denkbar wäre es durchaus. mobilcom-Vorstand Grenz soll es gewesen sein, der zu diesem Zeitpunkt jedoch die Vorwürfe gegen Spoerr bei der Presse lancierte. Damit erreichte Spoerr nicht die nötige Mehrheit im mobilcom-Aufsichtsrat, um zum Vorstand bestellt zu werden. Interessant ist, dass der damalige mobilcom-Aufsichtsrat Helmut Thoma sich gegen eine Berufung Spoerrs ausgesprochen haben soll, als er von den Vorwürfen erfuhr.

bc: Dann scheint Thomas Meinung sich aber drastisch geändert zu haben.

Und das innerhalb kurzer Zeit. Thoma übernahm zum einen den Aufsichtsratsvorsitz bei freenet von Schmid und war kurze Zeit später voll des Lobes für Spoerr. Zum anderen wurde Thoma Treuhänder für Schmids mobilcom-Aktien im Zusammenhang mit dem Streit mit France Télécom. Nach langen Auseinandersetzungen, in denen Schmid immer wieder andere Kandidaten als Treuhänder präsentierte, wurde Thoma schließlich von Schmid akzeptiert.

bc: So wie Sie das schildern klingt das, als würden Sie gewisse Abhängigkeiten zwischen Schmid, Thoma und Spoerr vermuten. Könnte es sein, dass Helmut Thoma zwischenzeitlich von der Verwicklung seines Sohnes Harald Thoma in die Angelegenheiten erfahren hatte, die Spoerr vorgeworfen wurden?

Möglich ist vieles. Wenn Sie eine Erklärung dafür suchen, weshalb die Vorgänge nie richtig ans Licht der Öffentlichkeit gekommen sind, dann wäre es durchaus denkbar, dass gegenseitige Abhängigkeiten vorhanden sind.

bc: Und das soll mit allen Aufsichtsräten möglich gewesen sein?

Das wäre gar nicht nötig. Die meisten heutigen Aufsichtsräte haben durch die aktuellen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft wahrscheinlich zum ersten Mal überhaupt davon erfahren, dass es in der Vergangenheit möglicherweise nicht ganz geklärte Vorgänge gibt.

bc: Kann man denn davon ausgehen, dass jetzt alle Aufsichtsräte über die Details informiert worden sind.

Im Zweifelsfall könnte ja mal ein Aktionär auf die Idee kommen, dass Dossier per Einschreiben mit Rückschein an jeden einzelnen der Aufsichtsräte zu senden. Dann würde ich davon ausgehen, dass es jedem Aufsichtsrat zur Kenntnis gelangt ist.

bc: Und was ergibt sich für die Aufsichtsräte daraus?

Der Aufsichtsrat hat die Aufgabe, die Interessen der Aktionäre zu vertreten. In Deutschland scheint dies oft in Vergessenheit zu geraten, aber der Aufsichtsrat wird durch die Aktionäre gewählt und ist diesen verpflichtet. Die Aktionäre sind quasi der Arbeitgeber des Aufsichtsrats. Die Praxis sieht zwar anders aus, interessiert aber vor Gericht nicht. Schadensersatzansprüche gegen den Vorstand hat der Aufsichtsrat zum Wohle des Unternehmens zu prüfen und deren Durchsetzung geltend zu machen. Unterlässt er dies, begeht er selbst einen treuwidrigen Pflichtverstoß, für den er zum einen schadensersatzpflichtig gemacht werden kann und zum anderen eine strafrechtliche Verfolgung zu befürchten hat.

bc: Welches Risiko dürfte größer sein? Schadensersatz oder Strafverfolgung?

Das Strafverfolgungsrisiko lässt sich schlecht einschätzen. Im vorliegenden Fall bedarf es wohl eines motivierten Staatsanwalts. Ich würde das Schadensersatzrisiko momentan aber auch höher einschätzen. Bei der jetzigen Entwicklung freenets muss damit gerechnet werden, dass die Zusammensetzung von Vorstand und Aufsichtsrat schon nächstes Jahr ganz anders aussehen könnte. Sollten dann neue Organe prüfen, ob Schadensersatzansprüche vorliegen und diese dann geltend machen, hätten die jetzigen Aufsichtsräte ebenso wie der Vorstand ein Problem.

bc: Weshalb sollten neue Aufsichtsräte so etwas machen?

Weil die Vorgänge nun für jedermann nachvollziehbar in dem Dossier im Internet zu finden sind. Dort kann der Aufsichtsrat sich sogar über seine Pflichten informieren. Jeder Aufsichtsrat, der in Kenntnis dieser Dokumentation nun untätig bleibt, setzt sich einem Risiko aus. Die Vorgänge und die Möglichkeit des Schadensersatzanspruchs sind noch nicht verjährt. Im zivilrechtlichen Verfahren hätten sowohl Vorstand als auch Aufsichtsrat ein weiteres Problem, nämlich das der Beweislastumkehr.

bc: Was bedeutet das genau?

Der Aufsichtsrat muss den Nachweis erbringen, dass er seine Sorgfalts- und Treuepflicht nicht verletzt hat. Im konkreten Fall müsste er z.B. den Nachweis erbringen, dass er Ansprüche geprüft hat und zu dem objektiv nachvollziehbaren Ergebnis gelangt ist, dass er keine Ansprüche gegen den Vorstand geltend macht. Bzgl. der Vorstandsvergütungen und des Aktienwertsteigerungsprogramms müsste er den Nachweis erbringen, dass er selbst, der Aufsichtsrat, ein angemessenes Vergütungskonzept entwickelt hat und nicht nur Beschlussvorlagen des Vorstands abgenickt hat. Das macht das zivilrechtliche Verfahren wesentlich risikoreicher für den Aufsichtsrat, da es durch die Beweislastumkehr quasi keine Unschuldsvermutung gibt.

bc: Vor meinem geistigen Auge erscheint gerade das Bild von neu gefassten und rückdatierten Aufsichtsratsprotokollen. Vor Ihrem nicht auch?

Nein, so etwas ist heute viel zu leicht technisch nachweisbar.

bc: Dann schwebt also bis zu einer möglichen Verjährung dieses Damoklesschwert über den Köpfen des Aufsichtsrats? Gibt es weitere Risiken für den Aufsichtsrat?

Ja, das Risiko besteht nicht nur bei einem Wechsel der Organe. Bei der momentanen Aktionärsstruktur und dem mittlerweile unter den Aktionären verbreiteten Wissen um die Vorgänge wäre es auch möglich, dass eine Aktionärsgruppe Sonderprüfungsanträge stellt und spätestens - falls nicht auf der Hauptversammlung - diese gerichtlich durchsetzen kann. In diesem Fall könnten die Vorgänge durch unabhängige Wirtschaftsprüfer und Rechtsexperten begutachtet werden. Würden solche Gutachten belegen, dass Gesetzesverstöße vorliegen, wäre es für den Aufsichtsrat noch schwieriger, im Schadensersatzprozess zu belegen, dass er pflichtgemäß gehandelt hat. Ebenso könnten die Aktionäre, denen diese Gutachten zur Kenntnis gebracht werden müssen, diese an die Staatsanwaltschaft geben, deren strafrechtliche Ermittlungen dadurch ebenfalls enorm vereinfacht würden

bc: Trifft dies eigentlich auch die Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat?

Ja, das Aktiengesetz unterscheidet bei den Sorgfalts- und Treuepflichten nicht zwischen von der Kapitalseite oder von der Arbeitnehmerseite gewähltem Aufsichtsrat. Wenn Sie sich an den Mannesmann-Prozess erinnern, saßen dort auch Vertreter der Arbeitnehmerseite auf der Anklagebank.

bc: Aber wie schon einmal angemerkt, ging es doch bei Mannesmann mit einem Deal aus.

Nichtsdestotrotz kam es erst mal zu einer Anklage. Wenn Sie als Aufsichtsrat darauf vertrauen wollen, dass sie mit einem Staatsanwalt einen Deal aushandeln können und ihnen eine Anklage egal ist, dann können Sie natürlich auch untätig bleiben.

bc: Und ich dachte immer, Aufsichtsrat sei ein cooler Job.

... wird fortgesetzt ...

Download freenet Dossier

Teil 1 des Gespräches

Teil 2 des Gespräches

Teil 3 des Gespräches

Teil 4 des Gespräches

Teil 5 des Gespräches

Teil 6 des Gespräches





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Re: freenet - inside Teil 7 (hockeystick)
*pruuuuuust* (lanu)




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