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19:50 Montag, 04. Dezember 2006
Ganz kurz, ich will ja keinen Ärger haben. Möge sich jeder seinen eigenen Reim darauf machen: Günter Freiherr von Gravenreuth, dem das Gericht seine"äußerst herablassende Art, seine völlige Uneinsichtigkeit und sein fehlendes Unrechtsbewußtsein" attestierte, ist letzten Freitag wegen der Veruntreuung von Mandantengeldern zu einer Haftstrafe von 9 Monaten auf Bewährung verurteilt worden.
7.000 Euro seien nicht zurückgeflossen, was nach Gravenreuth nur an der fehlenden Bereitschaft des Mandanten lag, die Kontoverbindung rauszurücken.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (War das zurückhaltend genug?) Kommentare: (Neuer Kommentar | Alle öffnen) |
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